Beispiele der KfW-Förderung
Langfristige, zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW hat u.a. verschiedene Programme erstellt, in denen energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen für Wohngebäude gezielt gefördert werden. Für die Gewährung werden, je nach Programm, zum Teil höhere, technische Mindestanforderungen an die energetische Sanierung gestellt, als sie die Energieeinsparverordnung fordert.
Für die aufgeführten Konditionen (Förderbedingungen, Zinssätze, Zuschüsse, etc.) kann keine Gewähr gegeben werden! Es gelten die tagesaktuellen Konditionen der KfW!
Förderprogramm „Wohnraum Modernisieren“
STANDARD-Programm 141, Förderung von Standardmaßnahmen
Es werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (auch Einzelmaßnahmen)
gefördert, die der Gebrauchswertverbesserung und der Verbesserung der
allgemeinen Wohnverhältnisse betreffen und Instandhaltungsmaßnahmen
zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung.
ALTERSGERECHT UMBAUEN
Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren
sich an der DIN E 18040, Teil 2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
- Teil 2: Wohnungen). Sie legt die Anforderungen an den Neubau fest. Da Maßnahmen
im Gebäudebestand aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig nicht
vollständig umgesetzt werden können, werden für Bestandsanpassungen
Förderbausteine definiert (vergleiche Anlage Technische Mindestanforderungen
für ALTERSGERECHTES UMBAUEN).
Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“
Im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogrammes des Bundes“ zur Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen der Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Gefördert werden der Ersterwerb eines sanierten Wohngebäudes (auch Eigentumswohnung), alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses führen sowie Einzelmaßnahmen oder frei wählbare Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Die Förderung ist als Kredit oder Investitionszuschuss erhältlich. Voraussetzung: Es handelt sich um ein Wohngebäude und für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Programm 151
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Es werden auf Grundlage der ab 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) vier unterschiedliche Standards gefördert:
KfW-Effizienzhaus 85
KfW-Effizienzhaus 100
KfW-Effizienzhaus 115
KfW-Effizienzhaus 130 (befristet bis 30.06.2010)
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 130 (EnEV2009) beträgt z.B. 130 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).
Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern können Sie den Merkblättern der KfW entnehmen.
Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, sowie das angestrebte energetische Niveau kann mit der Antragstellung durch die Energieberatung Reif als Sachverständigen bestätigt werden!
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
• Wärmedämmung der Außenwände,
• Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke,
• Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen
beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
sowie der Kellerdecke zum kalten Keller,
• Erneuerung der Fenster,
• Einbau einer Lüftungsanlage,
• Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe
der Klasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.
Die Anforderungen an die Maßnahmen sind den Merkblättern der KfW zu entnehmen. Im Rahmen des Kredithöchstbetrages können die oben genannten Einzelmaßnahmen frei kombiniert werden (Maßnahmenkombination).
Inanspruchnahme eines Förderkredits (151, 152)
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten
und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden,
z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden,
Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten
des öffentlichen Rechts. Eine Förderung von Contracting-Vorhaben
ist möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich
Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag
gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Ferien-
und Wochenendhäuser. Förderfähige Investitionskosten sind die
durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich
der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten,
die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes
erforderlich sind (z.B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der
Luftdichtheit). Die abschließende Aufzählung der förderfähigen
Maßnahmen ist der "Liste förderfähiger Kosten" zu
entnehmen, die unter www.kfw.de (Suchwort: "Liste förderfähiger
Kosten") eingestellt ist. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung
ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein
Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
für das Programm.
Tilgungszuschuss!
Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten
KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen
durch den Sachverständigen nachgewiesen werden.
Energieeffizient Sanieren/ Kredit Nr. Zinssatz Tilgungszuschuss*
KfW-Effizienzhaus 130
Befristet bis 30.06.2010 151 tagesaktuell 5,0% (max. 3750 €)
KfW-Effizienzhaus 115 151 tagesaktuell 7,5% (max. 5625 €)
KfW-Effizienzhaus 100 151 tagesaktuell 12,5% (max. 9375 €)
KfW-Effizienzhaus 85 151 tagesaktuell 15,0% (max. 11250 €)
* der von der KfW-anrechenbaren Investitionskosten!
Weitere Anforderungen sind den Merkblättern der KfW zu entnehmen!
Förderung mittels eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses (430)
Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten), Erwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor
dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht
gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Förderfähige
Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar
bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen
sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen
Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung
der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit). Voraussetzung für
die Fördermittelgewährung ist grundsätzlich die Durchführung
der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung
der technischen Mindestanforderungen für das Programm.
In welchem Umfang werden Zuschüsse gewährt?
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV2009) und die Durchführung
von Einzelmaßnahmen werden Investitionszuschüsse gewährt.
Energieeffizient Sanieren/ Zuschuss Nr. Investitionszuschuss**
KfW-Effizienzhaus 130
Befristet bis vor. 30.06.2010 430 10,0% (max. 7500 €)
KfW-Effizienzhaus 115 430 12,5% (max. 9375 €)
KfW-Effizienzhaus 100 430 17,5% (max. 13125 €)
KfW-Effizienzhaus 85 430 20,0% (max. 15000 €)
Einzelmaßahmen/ bzw. Kombinationen* 430 2,5% (max. 2500 €)
* Ausführung der Bauteile nach den technischen Mindestanforderungen der
KfW ** der von der KfW-
anrechenbaren Investitionskosten!
Weitere Konditionen sind den Programmen der KfW zu entnehmen!
Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während
der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht
oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse
aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer
431) bei der KfW beantragt werden.
Welches KfW-Programm für Sie in Frage kommt, hängt von den Sanierungsmaßnahmen ab, die Sie umsetzen möchten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes.
Weitere Informationen** erhalten Sie bei uns oder direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Beachten Sie bitte, dass KfW-Anträge vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden müssen!