Der Energieausweis für Nichtwohngebäude im Bestand
Ab Juli 2009 wird der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude im Bestand zur Pflicht. Wie auch beim Wohngebäude muss der Energieausweis im Verkaufs- oder Vermietungsfall auf Verlangen vorgelegt werden. Bei öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen Energieausweise außerdem gut sichtbar aufgehängt werden.