Energieberatung Dipl.-Ing. Andreas Reif

aktualisiert
am 11.11.2009

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude im Bestand

Ab Juli 2009 wird der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude im Bestand zur Pflicht. Wie auch beim Wohngebäude muss der Energieausweis im Verkaufs- oder Vermietungsfall auf Verlangen vorgelegt werden. Bei öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen Energieausweise außerdem gut sichtbar aufgehängt werden.

 

 

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