Energieberatung Dipl.-Ing. Andreas Reif

aktualisiert
am 05.06.2009

Staatliche Förderung!

"Energiesparberatung vor Ort" ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden!

Das Förderprogramm wurde 1998 erstmals zum Klimaschutz (Verminderung der CO2-Emissionen) und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden initiiert und mehrfach verlängert. Finanziell gefördert werden nach inhaltlichen Vorgaben festgelegte, unabhängige, anbieterneutrale Vor-Ort-Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, der Wärmeerzeugung inkl. Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien beziehen.

Auszug Richtlinie:

Förderfähig sind alle Wohngebäude, deren Baugenehmigung vor dem 01. Dezember 1994 erteilt wurde und deren Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50% verändert wurden. Mindestens 50% der Gebäudefläche muss hierbei zu Wohnzwecken ständig genutzt werden.

Gebäudeeigentümer, aber auch Pächter oder Mieter, die eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben sind förderungsberechtigt. Außerdem auch rechtliche, selbstständige Unternehmen, sowie juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energiesparberatungen vor Ort mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 50 € gewährt werden, ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung aufgeführt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich vom BAFA anerkannte Gebäude-Energieberater.

Die ausführlichen Förderbedingungen sowie die aktuelle Richtlinie zur Förderung erhalten Sie bei uns oder unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

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