Energieberatung Dipl.-Ing. Andreas Reif

aktualisiert
am 05.05.2010

Der Energiebedarfsausweis (für Wohngebäude im Bestand)

Der Energiebedarf eines Gebäudes wird über eine Energiebilanz aus Wärmegewinnen und Wärmeverlusten rechnerisch ermittelt. Hierfür werden sämtliche Bauteile der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, etc.) erfasst und einbezogen. Auch die Effizienz der Haustechnik (Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Lüftungstechnik, etc.) findet genauso Berücksichtigung, wie die Verluste, die bei der Gewinnung, Erzeugung und auf dem Transport des eingesetzten Energieträgers entstehen. Das Nutzerverhalten der Bewohner (Heiz- und Lüftungsverhalten, etc.) wird bei der Ermittlung als durchschnittlich gewertet.

Gesetzliche Regelung:

Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauanträge vor dem 01. November 1977 und damit vor wirksam werden der ersten Wärmeschutzverordnung gestellt wurden, benötigen einen Energiebedarfsausweis.

Ausnahme: Für Wohngebäude, die nachträglich saniert wurden und nachweislich auf den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) gebracht wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchs-ausweis.

Der Energiebedarfsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:

Energiebedarfsausweis
Energiebedarfsausweis als Folgeleistung


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