Dienstleistungen der Energieberatung Reif
Alle Dienstleistungen, die wir Ihnen im Bereich Energiesparen/Energieeffizienz und Energieberatung/ Energieausweise anbieten, sind hier nochmals ausführlich nach Leistungsumfang und zu erwartenden Kosten dargestellt. Die angebotenen Dienstleistungen sind Umsatzsteuerbefreit; alle aufgeführten Preise sind Bruttopreise, also Kunden-Endpreise.
1. „Energiesparberatung vor Ort“ für Wohngebäude
Leistungsumfang „Energiesparberatung vor Ort“ nach BAFA
Die „Energiesparberatung vor Ort“ ist in die folgenden drei Phasen gegliedert:
Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes Ihres Wohngebäudes
Durch eine Ortsbegehung und zur Verfügung gestellten Gebäude-Daten wird der Ist-Zustand Ihres Gebäudes und der Zustand der heiz- und klimatechnischen Anlagen erfasst und ausgewertet. Energetische Schwachstellen werden aufgespürt und aufgelistet. Ihr Gebäude wird getrennt nach den einzelnen Bauteilen wärmetechnisch eingestuft. Der Jahres-Energiebedarf Ihres Gebäudes wird ermittelt.
Phase 2: Der Beratungsbericht
Sie erhalten ein unabhängiges, umfangreiches energetisches Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der gültigen Energie-Einsparverordnung. Der Beratungsbericht enthält sowohl die Analyse des Gebäude-Ist-Zustandes mit Nennung der Wärmeverluste, als auch mögliche Sanierungsmöglichkeiten und deren Einsparpotentiale. Des Weiteren wird die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen dargestellt und Möglichkeiten zum Einsatz regenerativer Energietechnik überprüft. Sie erhalten Hinweise auf öffentliche Fördermöglichkeiten und auf günstige Förderkredite, sowie speziell auf Ihre Wohnsituation zugeschnittene Hinweise/ Tipps zum energiesparenden Heiz- und Lüftungsverhalten. Der Beratungsbericht wird nach den Richtlinien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt und wird anschließend formell vom BAFA geprüft.
Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
In einem abschließenden, persönlichen Beratungsgespräch wird Ihnen der Inhalt des Beratungsberichtes und die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen noch einmal im Einzelnen erörtert. Auf Ihre Fragen wird im Beratungsgespräch nochmals ausführlich und detailliert eingegangen.
Wichtig: Die Energieberatung dient der Information über den energetischen Zustand des Gebäudes und dessen Einsparpotentiale. Bauplanerische Dienstleistungen (Detailplanung/ Ausführungsplanung) oder Dimensionierungen von Anlagen (Auslegung der Heizung/ Lüftungsanlage etc.) sind nicht Bestandteil der Energieberatung.
Honorarkosten „Energiesparberatung vor Ort“ nach BAFA
Die Honorarkosten einer Energiesparberatung vor Ort sind Objekt- und Aufwandsabhänging und lassen sich erst nach Kenntnis des Gebäudes und dem Vorhandensein von Bauunterlagen konkret bestimmen. Hierzu bedarf es einer genauen Beschreibung des Auftraggebers oder einer kurzen Besichtigung des Gebäudes sowie einer Einsichtnahme in die vorhandenen Unterlagen.
Für die Vor-Ort-Beratung eines EFH/ (MFH ab 3 Wohneinheiten) kann ein staatlicher Zuschuss von € 300,00/ (€ 360,00) beantragt werden.
Für die Vor-Ort-Beratung inkl. Elektrogerätecheck eines EFH/ (MFH ab 3 Wohneinheiten) kann ein staatlicher Zuschuss von € 350,00/ (€ 410,00) beantragt werden.
Der Eigenanteil für ein EFH in Bergisch Gladbach/ Köln liegt i.d.R. zwischen 325,00 und 375,00 € (brutto). Wird ein Elektrogerätecheck durchgeführt, so liegt der Eigenanteil i.d.R. zwischen 350,00 und 400,00 € (brutto).
An- und Abfahrten, die länger als 20 km (einfache Strecke) sind, werden mit 0,50 Euro je zusätzlich gefahrenen Kilometer berechnet!
>> allgemeine Infos zur Energiesparberatung vor Ort
2. „Energiebedarfsausweis“ für Wohngebäude im Bestand
2.1 Energiebedarfsausweis
Leistungsumfang „Energiebedarfsausweis“ für Wohngebäude
Der Energiebedarfsausweis beschreibt die Energieeffizienz von Gebäuden unter Berücksichtigung durchschnittlicher Nutzerverhalten und durchschnittlicher Klimabedingungen. Zur Bestimmung werden die einzelnen Flächenanteile des Gebäudes, die Qualität der Baustoffe, die Bauweise sowie der Zustand der Anlagentechnik erfasst und bewertet. Die benötigten Daten werden i.d.R. aus Bauunterlagen und Zeichnungen entnommen. Während einer Ortsbegehung wird der Zustand der Gebäudeteile protokolliert sowie nachträgliche Änderungen am Gebäude erfasst. Nachdem alle Daten ermittelt und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes bestimmt ist, erhält der Hausbesitzer/ die Hausbesitzerin den Energieausweis auf dem Postweg.
Anders als bei der ausführlichen Vor-Ort-Beratung, wird der Energiebedarf nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt. Eine Energieberatung ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei umfangreichen Sanierungsvorhaben ist daher eine vorausgegangene Energieberatung vor Ort zu empfehlen!
Honorarkosten „Energiebedarfsausweis“ für Wohngebäude
Sind brauchbare Bauunterlagen vorhanden, können wir Ihnen den Energiebedarfsausweis für Ihr Ein-/ Zweifamilienhaus inkl. Ortsbegehung für einen Pauschalpreis von 315 Euro (brutto) anbieten.
Sind keine oder nur unausreichende Bauunterlagen vorhanden; muss z.B. ein Aufmass vor Ort genommen werden, lassen sich die Honorarkosten erst nach Abschätzung des Arbeitsaufwands benennen. Auch bei Mehrfamilienhäusern sind die Honorarkosten erst nach Abschätzung des Arbeitsaufwands zu benennen.
An- und Abfahrten, die länger als 20 km (einfache Strecke) sind, werden mit 0,50 Euro je zusätzlich gefahrenen Kilometer berechnet!
2.2 Energiebedarfsausweis als Folgeleistung
Sie haben bereits eine Energieberatung bei uns durchführen lassen und benötigen jetzt einen Energieausweis für Ihr Gebäude? Dann erstellen wir Ihnen diesen aus den bereits erfassten Daten. Unkompliziert und kostengünstig.
Honorarkosten
Hat sich der Zustand Ihres Gebäudes seit der Energieberatung in energetischer
Sicht nicht geändert, können wir Ihnen den Energiebedarfsausweis
für 39,00 Euro (brutto) anbieten.
Wurden Gebäudeteile saniert und nachträglich energetisch verbessert,
können die Daten des jeweiligen Aufbaus entsprechend korrigiert werden.
Je nachdem, ob die Sanierungen durch Vorlage von Rechnungen nachgewiesen werden
können, oder ob eine weitere Besichtigung vor Ort nötig ist, können
sich die Honorarkosten objektspezifisch geringfügig erhöhen.
>> allgemeine Infos zum Energiebedarfsausweis
3. „Energieverbrauchsausweis“ für Wohngebäude im Bestand
Leistungsumfang „Energieverbrauchsausweis“ für Wohngebäude
Der Energieverbrauchsausweis wird an Hand von belegbaren Energieabrechnungen dreier aufeinander folgender Jahre erstellt, die der Hausbesitzer/ die Hausbesitzerin zur Verfügung stellt. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsvorschläge auch seriös formulieren zu können, ist eine Besichtigung des Gebäudes erforderlich. Daher bietet die Energieberatung Reif Verbrauchsausweise nur in Verbindung mit einer kurzen Ortsbegehung an.
Der Energieverbrauchsausweis ist zu empfehlen, wenn
- bei einem unsanierten Altbau auch zukünftig keine Sanierungen geplant sind.
- ein sanierter bzw. teilsanierter Altbau bereits seit drei Jahren nach der Sanierung bewohnt wird.
Sind in naher Zukunft energetische Gebäudesanierungen geplant bzw. ist der Energieverbrauch eines bereits sanierten Gebäudes nicht für drei Jahre nachweisbar, empfiehlt sich der Bedarfsausweis.
Honorarkosten „Energieverbrauchsausweis“ für Wohngebäude EFH/ZFH
Sind nachweisbare Energiekostenabrechnungen dreier aufeinander folgender Jahre vorhanden, können wir Ihnen den Energieverbrauchsausweis inkl. Ortsbegehung für einen Pauschalpreis von 115 Euro (brutto) anbieten.
Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten berechnet sich die Honorarkosten nach Aufwand!
An- und Abfahrten, die länger als 20 km (einfache Strecke) sind, werden mit 0,50 Euro je zusätzlich gefahrenen Kilometer berechnet!
>> allgemeine Infos zum Energieverbrauchssausweis
4. „Energieausweis“ für Nichtwohngebäude im Bestand
Leistungsumfang „Energieausweis“ für Nichtwohngebäude
Derzeit noch nicht formuliert!
>> allgemeine Infos zum Energieausweis für Nichtwohngebäude
5. Förderanträge Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Leistungsumfang Förderanträge aus dem CO2–Gebäudesanierungsprogramm
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Erstellung eines Sanierungskonzeptes/Zusammenstellung des Maßnahmenpakets
- Bestätigung zum Antrag
Nachweis, dass durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen Neubauniveau oder besser erreichbar ist - Bestätigung nach Durchführung der Sanierung
Nachweis, dass die geplanten Sanierungen entsprechend des Antrags durchgeführt worden sind. Nachweis durch Ortsbegehung während/ nach der Sanierung und/ oder durch schriftliche Nachweise
Honorarkosten „KfW-Anträge“
Die Honorarkosten für die Antragstellung sind Objekt- und Aufwandsabhänging. Nach Abschätzung des Aufwands unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
>> allgemeine Infos zur staatlichen Förderung
6. Individuelle Beratungsleistung
Leistungsumfang und Honorar
Wir versuchen Ihnen eine nach Ihren Wünschen individuelle Beratung zusammenzustellen. Leistungsumfang und Honorarkosten werden nach Aufwand im Einzelfall ermittelt.