Der Energieverbrauchsausweis (für Wohngebäude im Bestand)
Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird über den Jahres-Energieverbrauch der Bewohner abgeleitet; also über die tatsächlich verbrauchte Energiemenge. Hierbei wird der witterungsbereinigte Mittelwert des Energieverbrauchs dreier, aufeinander folgender Heizperioden für die Berechnung herangezogen. Das Nutzerverhalten (Heiz- und Lüftungsverhalten, etc.) der Bewohner geht mit in die Berechnung des Energieverbrauchskennwertes mit ein.
Das Nutzerverhalten der Bewohner kann erheblichen Einfluss auf die energetische Einstufung des Gebäudes haben.
Gesetzliche Regelung:
Für Wohngebäude
a. mit mehr als 4 Wohneinheiten,
b. deren Bauanträge vor dem 01. November 1977
gestellt wurden, die allerdings nachträglich
saniert wurden und nachweislich auf den energetischen
Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO)
gebracht wurden,
c. deren Bauanträge nach dem 01. November 1977
gestellt wurden und somit nach den Bestimmungen
der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) errichtet
wurden
besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Der Energieverbrauchsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Leistungsumfang Energieverbrauchsausweis:
Energieverbrauchsausweis (für Wohngebäude im Bestand)